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   OLG Karlsruhe, 25.05.2007 - 1 U 122/06   

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https://dejure.org/2007,6520
OLG Karlsruhe, 25.05.2007 - 1 U 122/06 (https://dejure.org/2007,6520)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.05.2007 - 1 U 122/06 (https://dejure.org/2007,6520)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Mai 2007 - 1 U 122/06 (https://dejure.org/2007,6520)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung einer Ersatzpflicht eines Steuerberaters bei etwaigen Schäden eines Beratenen aus fehlerhafter Beratung über die ordnungsgemäße Erbringung der Stammeinlage in eine GmbH; Verbotene Rückzahlung einer Stammeinlage bei darlehensweiser Weiterreichung ...

  • Judicialis

    GmbHG § 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 30
    Verstoß gegen Kapitalerhaltungsregeln durch ungesicherte darlehensweise Weiterreichung geleisteter Stammeinlagen der Komplementär-GmbH an die KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2319
  • NZI 2008, 41
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 48/85

    Erfüllung der Einlageschuld durch Zahlung an die KG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2007 - 1 U 122/06
    Bereits früher hat der Bundesgerichtshof (NJW 1986, 989/990) entschieden, dass die Stammeinlage nicht erbracht ist, wenn die Einlage der Gesellschafter an die KG zur Erbringung der dort erforderlichen Kommanditeinlage weitergereicht wird.

    Des Weiteren hat der Bundesgerichtshof in einer früheren Entscheidung (NJW 1986, 989) entschieden, dass eine Erfüllung der Einlageschuld nicht gegeben ist, wenn die Stammeinlage nicht auf ein Konto der GmbH sondern direkt auf ein Konto der KG eingezahlt wird.

    Im Ergebnis ist nach Auffassung des Senats der vorliegende Sachverhalt mit dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1986, 989) zugrundeliegenden Fallgestaltung vergleichbar, gerade auch unter Berücksichtigung der kritischen Haltung des Bundesgerichtshofes zur Darlehensvergabe der GmbH an ihre Gesellschafter (vgl. BGH NJW 2004, 1111).

    Allerdings verstößt die sofortige Weiterreichung der Stammeinlage als Darlehen gegen den Grundsatz der Kapitalerhaltung, jedenfalls dann, wenn das verbleibende Vermögen der GmbH nicht ausreicht, um die Gläubiger der GmbH und die Gläubiger der KG zu befriedigen (vgl. schon BGH NJW 1986, 989).

  • BGH, 24.11.2003 - II ZR 171/01

    Verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen durch Kreditgewährung an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2007 - 1 U 122/06
    Eine Darlehensgewährung der GmbH an ihre Gesellschafter, die nicht aus Rücklagen oder Gewinnvorträgen sondern zu Lasten des gebundenen Vermögens der Gesellschaft erfolgt ist, kann danach nur ausnahmsweise zulässig sein, nämlich wenn die Darlehensvergabe im Interesse der Gesellschaft liegt, die Darlehensbedingungen dem Drittvergleich standhalten und die Kreditwürdigkeit des Gesellschafters selbst bei Anlegen strengster Maßstäbe außerhalb jedes vernünftigen Zweifels steht oder die Rückzahlung des Darlehens durch werthaltige Sicherheiten voll gewährleistet ist (BGH NJW 2004, 1111; vgl. auch dazu Janzen DB 2006, 2108-2113).

    Im Ergebnis ist nach Auffassung des Senats der vorliegende Sachverhalt mit dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1986, 989) zugrundeliegenden Fallgestaltung vergleichbar, gerade auch unter Berücksichtigung der kritischen Haltung des Bundesgerichtshofes zur Darlehensvergabe der GmbH an ihre Gesellschafter (vgl. BGH NJW 2004, 1111).

    Etwas anderes mag gelten, wenn die Rückzahlung des Darlehens durch werthaltige Sicherheiten voll gewährleistet ist (vgl. BGH NJW 2004, 1111), doch liegt dies hier ersichtlich nicht vor.

  • OLG Hamm, 31.10.2006 - 27 U 81/06

    Das "Hin- und Herzahlen" des Einlagebetrags in geringem zeitlichen Abstand tilgt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2007 - 1 U 122/06
    Nach einer neueren Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (ZIP 2007, 226) liegt hingegen ein die wirksame Leistung der Stammeinlage ausschließendes Hin- und Herzahlen auch dann vor, wenn die GmbH den als Einlage von ihrem Gesellschafter empfangenen Betrag drei Tage später als Darlehen an die GmbH und Co. KG weiterleitet, deren Komplementärin sie ist.

    b. Der Senat schließt sich unter Berücksichtigung der dargelegten Rechtsprechung für den vorliegenden Fall im Ergebnis der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (ZIP 2007, 226) an.

  • BGH, 02.12.2002 - II ZR 101/02

    Leistung der Einlageschuld zur freier Verfügung der Geschäftsführung bei Rückfluß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2007 - 1 U 122/06
    Der Unterschied besteht darin, dass in den Fällen des Rückflusses der Einlage die Einlage letztlich dem Gesellschaftsvermögen entzogen wird oder der Gesellschaft lediglich ein Anspruch auf Zahlung verbleibt (vgl. BGH NJW 1991, 226; BGHZ 153, 107).
  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 203/89

    Leistung der Bareinlage auf ein debitorisch geführtes Bankkonto der Gesellschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2007 - 1 U 122/06
    Der Unterschied besteht darin, dass in den Fällen des Rückflusses der Einlage die Einlage letztlich dem Gesellschaftsvermögen entzogen wird oder der Gesellschaft lediglich ein Anspruch auf Zahlung verbleibt (vgl. BGH NJW 1991, 226; BGHZ 153, 107).
  • OLG Jena, 28.06.2006 - 6 U 717/05

    Gesellschaftereinlage; GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2007 - 1 U 122/06
    Auch das Oberlandesgericht Thüringen (DB 2006, 1484) lehnt in einem vergleichbaren Fall einen Verstoß gegen § 30 GmbHG ab.
  • OLG Köln, 27.01.2005 - 8 U 66/04

    Umfang der Auskunfts- und Belehrungspflicht des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2007 - 1 U 122/06
    Wenngleich der Steuerberater im Rahmen eines umfassenden steuerlichen Mandats nur verpflichtet ist, den relativ sichersten Weg aufzuzeigen und den Mandanten vor Schaden zu bewahren, ergeben sich für ihn weitere Pflichten, wenn mit der von ihm angeratenen Gestaltung, wie vorliegend, neben steuerrechtlichen Zwecken zugleich zivilrechtliche Wirkungen beabsichtigt oder vom Mandanten angenommen werden und dem Mandanten im Falle des Scheiterns zivilrechtlicher Schaden entstehen kann (OLG Köln VersR 2006, 87); d. h. erkennt er oder ist erkennbar, dass beim Mandanten zivilrechtlicher Beratungsbedarf besteht, ist er seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, sich insoweit der Beratungstätigkeit zu enthalten und ihn an einen Rechtsanwalt zu verweisen (Gräfe/Lenzen/Schmeer Steuerberaterhaftung 4. Auflage 2006 Rz. 101).
  • OLG Köln, 05.02.2002 - 18 U 183/01

    Verbotene Rückzahlung von Stammkapital

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.05.2007 - 1 U 122/06
    Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (NZG 2003, 42) verstößt die darlehensweise Weiterleitung der geleisteten Stammeinlage von der Komplementär GmbH an die KG nicht gegen § 30 GmbHG.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 23 U 113/09

    Pflichten eines Steuerberaters; Haftungsausfüllende Kausalität

    Die Ausführungen des OLG Karlsruhe im Urteil vom 25.5.2007 - 1 U 122/06 - und des darin zitierten Urteils des OLG Köln ließen sich vollständig auf den vorliegenden Fall übertragen.

    In dem Fall, der dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 25.5.2007 (1 U 122/06, ZIP 2007, 2319) zu Grunde lag, hatte der Steuerberater geraten, in einem zeitlichen Zusammenhang mit der ursprünglichen Einzahlung Stammeinlagen ungesichert darlehnsweise von der Komplementär GmbH an die KG weiterzureichen, was gegen den Kapitalerhaltungsgrundsatz gemäß § 30 GmbHG verstieß.

  • BGH, 09.12.2010 - IX ZA 18/10

    Steuerberaterhaftung: Umfang der Beratungspflicht im Hinblick auf die

    Die geltend gemachte Divergenz zu den Entscheidungen OLG Karlsruhe ZIP 2007, 2319 (aufgehoben durch BGH, Urt. v. 10. Dezember 2009 - IX ZR 238/07, HFR 2010, 661) und OLG Köln VersR 2006, 87 besteht aus den vom Berufungsgericht dargelegten Gründen nicht.
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